KULTURPOLITIK · HINTERGRUND

Wer entscheidet im Notfall, welche Kultur gerettet wird?

Welche Sammlung zuerst geborgen wird, sollte lange vor einer Katastrophe feststehen. Deutsche Kultureinrichtungen organisieren dafür gemeinsame Hilfe. Doch Ausrüstung, Personal und sichere Lagerplätze sind unterschiedliche Versprechen.

Die Reihenfolge, in der Kulturgut gerettet werden soll, entsteht idealerweise nicht vor einem brennenden Depot, sondern am Schreibtisch. Eine Bergungsliste übersetzt kulturelle Bedeutung in Handlungsanweisungen: welches Objekt, welcher Standort, welche Hilfsmittel. Was darin zuerst steht, bekommt unter Zeitdruck einen Vorsprung.

Die am 29. Oktober erschienene Ausgabe von „Politik & Kultur“ greift den Kulturgutschutz im Verteidigungsfall auf. Dahinter liegt eine praktische Frage: Wer kann eine Auswahl nicht nur begründen, sondern Personal, Transport und einen sicheren Aufnahmeort organisieren?

Wer auswählt – und wer handeln kann

Für den Zivilschutz gegen kriegsbedingte Gefahren ist der Bund zuständig; durchgeführt werden Maßnahmen gemeinsam mit den Ländern. Der Katastrophenschutz in Friedenszeiten liegt dagegen bei den Ländern, die operative Hilfe wesentlich auf kommunaler Ebene. Diese Unterscheidung ersetzt keine Notfallplanung im einzelnen Haus.

Der vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe bereitgestellte Sicherheitsleitfaden SiLK verortet die Verantwortung für das Sicherheitskonzept grundsätzlich bei der Einrichtungsleitung. Die fachliche Auswahl soll vorab im Bergungsplan stehen, damit sie im Ernstfall nicht unter Zeitdruck fachfremden Helfern zufällt. Menschenrettung hat Vorrang; eine Prioritätenliste ist keine Erlaubnis, gefährdete Räume zu betreten.

Als Auswahlkriterien nennt SiLK kulturhistorischen und finanziellen Wert, Eigentum oder Leihgabe sowie den physischen Zustand. Das ist eine Orientierung, keine bundesweit verbindliche Rangordnung. Unterschiedliche Gefahren können unterschiedliche Listen verlangen. Ein besonders fragiles Objekt lässt sich womöglich sicherer vor Ort schützen als transportieren. Die Reihenfolge der Bergung ist deshalb nicht einfach eine Bestenliste der Kunstgeschichte.

Was sich tatsächlich belegen lässt

In Zwickau übten am 31. März 2025 acht Einrichtungen im August Horch Museum Alarmierung, Aufgabenverteilung und Bergung. Nach dem Bericht der Stadt kam dabei ein Notfallanhänger mit acht Rollcontainern zum Einsatz. Er ist bei der Berufsfeuerwehr stationiert, die ihn nach dem vorgesehenen Konzept zum Einsatzort bringt. KEK und SLUB unterstützten die Anschaffung. Damit sind Übung, Material und Transportorganisation konkret dokumentiert – nicht bloß eine Absichtserklärung.

Wie auch Aufnahmeflächen vorbereitet werden können, beschreibt ein 2022 veröffentlichter Bericht des Detmolder Notfallverbundes. Die beteiligten Häuser hatten Transportkapazitäten und Magazinflächen für fremdes Kulturgut benannt. Alarmierungslisten ermöglichten die Verständigung über die Leitstelle; drei große Übungen mit jeweils 30 bis 50 Personen waren dokumentiert. Das belegt geleistete Vorbereitung, nicht automatisch unveränderte Einsatzbereitschaft im Oktober 2026.

Für Ausweichlager empfiehlt SiLK mehrere Optionen und Verträge, sofern fremde Räume genutzt werden. Eine benannte Fläche ist noch kein jederzeit verfügbarer, gesicherter Lagerplatz. Ebenso beweist ein Anhänger mit Verpackungsmaterial noch keine Transportkapazität für eine ganze Sammlung.

Wer die Bereitschaft bezahlt

Finanzierung setzt an mehreren Stellen an. In Detmold half 2018 ein KEK-Zuschuss von 18.000 Euro bei der Beschaffung von sieben Rollcontainern. Kleinere Notfallboxen wurden aus Haushaltsmitteln der Einrichtungen angeschafft. Der Aktionsfonds der Notfallallianz Kultur unterstützt unter anderem Ausstattung, Schulungen und Notfallpläne mit grundsätzlich höchstens 5.000 Euro pro Projekt. Solche Zuschüsse ermöglichen Vorbereitung; sie ersetzen keine dauerhaft finanzierte Personal- und Lagerplanung.

Wie weit die Vorsorge bundesweit reicht, lässt sich daraus nicht hochrechnen. Die Notfallverbundkarte der KEK beruht auf freiwilligen Meldungen und beansprucht keine Vollständigkeit. Fehlende öffentliche Angaben sind daher kein Beweis fehlender Vorsorge. Umgekehrt belegt eine lokale Wasserschadensübung keine Einsatzfähigkeit im flächigen Verteidigungsfall.

Wer über Rettung entscheidet, entscheidet somit zweimal: fachlich über die Reihenfolge – und organisatorisch darüber, ob diese Auswahl ausführbar ist. Erst erreichbare Menschen, geeignete Fahrzeuge und gesicherte Aufnahmeorte machen aus einer Liste einen Rettungsplan.

Redaktionell geprüft · 29. Oktober 2026

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